Juniorprofessur

Nach einer gehörigen Durststrecke ist die Juniorprofessur zu einer erfolgreichen Form der Karriereplanung im Hochschulwesen geworden. Im Gegensatz zur Habilitation und dem anschließenden Warten auf einen "Ruf", kann ein exzellente Nachwuchswissenschaftler bereits kurz nach der Promotion auf einer Juniorprofessur seine Eignung als Hochschullehrer beweisen und an seiner Hochschulkarriere stricken. Juniorprofessuren sind oft so ausgeschrieben, dass ein "Tenure Track" möglich ist, allerdings ist dies leider noch nicht immer die Regel.
Daher verdient das Templiner Manifest der GEW jede Unterstützung, da es sich gegen Befristete Arbeitsverträge und weitere Formen atypischer und prekärer Beschäftigung wendet. Das zur Zeit geltende Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG begrenzt die Beschäftigung in der Postdoc-Phase auf maximal 6 Jahre und verwehrt damit Nachwuchswissenschaftlern auf Dauer eine selbstständige Forschung und Lehre und verlässliche berufliche Perspektiven in der Wissenschaft. Dies sehen die Arbeitgeber allerdings anders. Dennoch muss man jedem, der eine Karriere in der Forschung anstrebt raten, rechtzeitig den Absprung in die Wirtschaft mit einzuplanen, da schon manche wissenschaftliche Karriere an der fehlenden Festanstellung im öffentlichen Dienst gescheitert ist.

 

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