Ist Selbständigkeit eine Option?
Das kommt darauf an, worauf Sie sich spezialisiert haben und ob Sie ein gutes Geschäftsmodell haben.
Typische Bereiche in denen selbständige Biologen zu finden sind, sind beispielsweise im Umweltbereich als Monitor, Gutachter oder Berater und in der Umweltpädagogik. Manche etablieren sich mit diagnostischen Labors, z.B. für mikrobiologische oder humangenetische Diagnostik. Einige wenige verdienen ihren Lebensunterhalt als unabhängige Journalisten. Viel versuchen es aber durch einen Mix an Einkunftsarten, sich über Wasser zu halten.
In den späten neunziger Jahren, der Boomzeit der Biotech-Startups haben es relative viele geschafft, sich mit einer guten Geschäftsidee direkt aus der Universität heraus mit Unterstützung eines oder mehrerer Professoren selbständig zu machen. Viele dieser Start-ups sind mittlerweile wieder vom Markt verschwunden und es ist nicht mehr so einfach das nötige Kapital für eine Neugründung zu bekommen. Dennoch kann es eine Option sein, wenn eine tragfähige Idee vorhanden ist.
Es gibt inzwischen sehr viele Hilfestellungen für Unternehmensgründer, von den Technologietransferstellen der Hochschulen, über fachliche oder regionale Agenturen bis hin zu den gerade bei Neueinsteigern beliebten Gründerwettbewerbe. Weitere Informationen z.B. bei Science4Life
Welche Haftpflichtversicherungen benötige ich als Selbständiger?
Da Biologen als nicht verkammerter Freier Beruf keine eigene gesetzlich verankerte Berufsaufsicht haben, ist jedes Mitglied für etwaig verlangte Versicherungen selbst verantwortlich und gegebenenfalls nachweispflichtig.
Berufshaftpflicht:
In der Regel sieht jede öffentliche Ausschreibung (VOL, VOB, VOF) eine Berufshaftpflichtversicherung vor. Bieter sind hier spätestens im Auftragsfall nachweispflichtig. Die Höhe der nötigen Berufshaftpflicht ist unterschiedlich, in der Regel sind 3 Mio Euro für Sach- und Personenschäden üblich.
In einigen Tätigkeitsbereichen (z. B. Sachverständigenwesen) können landes- oder bundesgesetzliche Regeln den Abschluss bzw. Nachweis einer Berufshaftpflicht vorab als Zulassungsvoraussetzung fordern.
Schadenshaftpflicht
Im Laborbereich oder in Tätigkeitsbereichen mit höheren Risiken können Schadenshaftpflichtversicherungen (z.B. im Baubereich eine Umwelthaftpflichtversicherung für Schäden an Natur und Umwelt) von Auftraggebern oder ggf. von Behörden/Institutionen im Zulassungsverfahren gefordert werden.
Bei öffentlichen Aufträgen kann ggf. auch ein bereits erteilter Auftrag mit Schadenersatzpflicht entzogen werden. Bei QM/QS-geregelten Verfahren (z.B. EN 17025 - Analytische QS) können ausreichende Versicherungen eine Grundvoraussetzung zur Zertifizierung/Akkreditierung sein.
Jetzt dem VBIO beitreten!
Werden Sie Teil der starken Gemeinschaft von Biowissenschaftlern, die Ihre Interessen vertritt!
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Herzlich Willkommen!