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Qualifikationsrahmen

1. Europäischer Qualifikationsrahmen
Der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR - auch: European Qualifications Framework - EQF) dient als Übersetzungsinstrument, das die nationalen Qualifikationen europaweit vergleichbar und verständlich macht. Das Ziel des EQR ist, die Mobilität von Beschäftigten und Lernenden zwischen den verschiedenen Ländern zu fördern und ihr lebenslanges Lernen zu erleichtern.
Der EQR wurde am 23. April 2008 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen.

Der EQR ist ein gemeinsamer europäischer Referenzrahmen, der die Qualifikationssysteme verschiedener Länder miteinander verknüpft und als Übersetzungsinstrument fungiert, um Qualifikationen über Länder- und Systemgrenzen hinweg in Europa verständlicher zu machen. Er verfolgt dabei zwei Kernziele: Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unterstützung ihres lebenslangen Lernens. Die Empfehlung trat im April 2008 formell in Kraft. Sie empfiehlt Ländern die Verknüpfung ihrer nationalen Qualifikationssysteme mit dem EQR bis 2010, und bis 2012 sollen die Länder sicherstellen, dass individuelle Qualifikationsbescheinigungen einen Verweis auf das zutreffende EQR-Niveau enthalten.
Der EQR wird die verschiedenen nationalen Qualifikationssysteme und -rahmen mit einer gemeinsamen europäischen Referenz verknüpfen - den acht Referenzniveaus. Sie umfassen die gesamte Bandbreite der Qualifikationen, von grundlegenden Niveaus (Niveau 1, z. B. Schulabschluss) bis zu fortgeschrittenen Niveaus (Niveau 8, z. B. Promotion). Als Instrument zur Förderung des lebenslangen Lernens umfasst der EQR sämtliche Qualifikationsniveaus der allgemeinen, der beruflichen und der akademischen Aus- und Weiterbildung.
Die acht Referenzniveaus werden in Form von Lernergebnissen beschrieben. Aus der Verschiedenartigkeit der europäischen Systeme allgemeiner und beruflicher Bildung ergibt sich für den EQR die Notwendigkeit einer Ausrichtung auf Lernergebnisse, um ihre Vergleichbarkeit sowie eine Zusammenarbeit zwischen Ländern und Einrichtungen zu ermöglichen.

Im EQR wird ein Lernergebnis als Aussage darüber definiert, was ein Lernender nach Abschluss eines Lernprozesses weiß, versteht und in der Lage ist zu tun. Der EQR betont daher Lernergebnisse anstatt sich auf Inputs, wie z. B. Studiendauer, zu konzentrieren. Lernergebnisse werden in drei Kategorien eingeteilt – Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenz. Dies weist darauf hin, dass mit Qualifikationen – in verschiedenen Kombinationen – ein ganzes Spektrum von Lernergebnissen erfasst wird, einschließlich Theoriewissen, praktischer und technischer Fertigkeiten sowie sozialer Kompetenz, bei der die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Menschen entscheidend ist.

Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, bis zum Jahr 2010 ihre Qualifikationen auf nationaler Ebene mit dem Europäischen
Qualifikationsrahmen in Bezug zu setzen; dies kann z.B. in Form eines nationalen Qualifikationsrahmens erfolgen. Weiterhin wird den
Mitgliedstaaten empfohlen, dafür Sorge zu tragen, dass bis 2012 alle neuen Qualifikationsnachweise/Abschlüsse und Europass-Dokumente einen Verweis auf das entsprechende EQR-Niveau enthalten. Auf EU-Ebene soll eine beratende Gruppe bestehend aus Vertretern der nationalen Stellen, europäischen Sozialpartnern und sog. relevanten Partnern die Gesamtkohärenz des Prozesses der Koppelung von Qualifikationssystemen an den EQR gewährleisten.


2. Deutscher Qualifikationsrahmen
 Zur innerstaatlichen Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) ist die Erarbeitung eines Deutschen Qualifikationsrahmens vorgesehen. Die Kultusministerkonferenz arbeitet dabei eng mit dem BMBF, Fachministerkonferenzen und weiteren relevanten Akteuren zusammen. Die Steuerung der Erarbeitung des DQR erfolgt in einer Bund-Länder-Koordinierungsgruppe, die in regelmäßigen Abständen zusammentritt. Auf Länderseite ist die Arbeitsgruppe „Europäischer Qualifikationsrahmen“ der Kultusministerkonferenz, in der weitere Fachministerkonferenzen vertreten sind, mit der Erarbeitung des DQR beauftragt. Zur Einbeziehung der relevanten Akteure – Wirtschaft und Sozialpartner, Vertreter der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Hochschulen – in den Erarbeitungsprozess wurde im Mai 2007 der Arbeitskreis „Deutscher Qualifikationsrahmen“ einberufen. Zudem sollen während des Erarbeitungsprozesses Fachtagungen durchgeführt werden, die Bildungsakteuren und der Fachöffentlichkeit Gesprächsforen anbieten.
Der Deutsche Qualifikationsrahmen soll keine normierende Wirkung entfalten, sondern die Mobilität von Bildungsteilnehmern und Beschäftigten fördern, indem die deutschen Qualifikationen transparent im Hinblick auf die mit ihnen erworbenen Kompetenzen darstellt werden.

 

 
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