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Öffentliche Konsultation der DG-Umwelt zur Umgestaltung der Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Europäische Kommission hat eine umfassende öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingeleitet. Die Konsultation betrifft u. a. das Screening von Projekten für die UVP, die Qualität des UVP-Verfahrens, die Harmonisierung der Prüfungsanforderungen in den Mitgliedstaaten, grenzüberschreitende Schwierigkeiten, wenn Vorhaben mehrere Mitgliedstaaten betreffen, die Rolle der Umweltbehörden und die Entwicklung von Synergien mit anderen EU-Politiken wie Klimawandel und biologische Vielfalt. Die Ergebnisse der Konsultation werden bei der Überarbeitung im kommenden Jahr berücksichtigt. Alle interessierten Kreise – Bürger, Stakeholder und Organisationen, die mit Umweltprüfungen befasst sind – werden aufgefordert, sich bis zum 24. September 2010 an der öffentlichen Konsultation zu beteiligen. Der Fragebogen liegt in allen 22 Amtssprachen vor.

EU?Umweltkommissar Janez Poto?nik sagte hierzu: „Die Um­welt­ver­träg­lich­keits­prüfung ist eines unserer wichtigsten Instrumente, das bereits zu Beginn eines Projekts eingesetzt wird, um das Risiko rechtlicher Schritte am Ende des Verfahrens so gering wie möglich zu halten. Allerdings müssen wir sicherstellen, dass sie in einem Europa der 27 Mitgliedstaaten in geeigneter Form durchgeführt wird. Daher begrüße ich Beiträge von allen Seiten, so dass wir die Fragen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls neue Maßnahmen ausarbeiten können.“

Rechtzeitige Überarbeitung eines zentralen Rechtsakts

Die vor 25 Jahren verabschiedete Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung sollte aktualisiert werden, um sie an geändertes EU-Recht, Politik und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anzupassen. Die Kommission hat mehrere Bereiche ermittelt, in denen weitere Verbesserungen notwendig sind. Daher wurde mit einer Überarbeitung begonnen, an deren Ende ein neuer Wortlaut stehen soll, der neuen politischen Entwicklungen (z. B. in den Sektoren Klimawandel, Energie und biologische Vielfalt) sowie den Erfahrungen bei der Umsetzung der Richtlinie Rechnung trägt. Gleichzeitig sollen bestehende Prüfverfahren so weit wie möglich gestrafft werden.

Die am 28. Juni eingeleitete öffentliche Konsultation endet am 24. September 2010 und dient dem Zusammentragen von Standpunkten zur Anwendung und Wirksamkeit der UVP?Richtlinie, zur Notwendigkeit ihrer Änderung, zu möglichen politischen Optionen und zu verbessungsbedürftigen Bereichen. Sie erfolgt in Form eines Online-Fragebogens (Anschrift siehe unten), der in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung steht.

Schwerpunkt der Konsultation

Bei der Konsultation sollen Standpunkte zu Themen wie Screening von Projekten für die UVP (angesichts erheblicher Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten), Qualität des UVP-Verfahrens (z. B. bei der UVP verwendete Daten, Prüfung von Alternativen), Harmonisierung der Prüfungsanforderungen in den Mitgliedstaaten, grenzüberschreitende Schwierigkeiten, wenn Vorgänge mehrere Mitgliedstaaten betreffen, Rolle der Umweltbehörden und Entwicklung von Synergien mit anderen EU-Umweltvorschriften und -politiken wie Klimawandel, effiziente Ressourcennutzung und biologische Vielfalt ermittelt werden, die in der Richtlinie in ihrer heutigen Fassung nicht hinreichend behandelt werden.

Hintergrund

Mit Umweltverträglichkeitsprüfungen soll sichergestellt werden, dass die öko­logischen Folgen von Entscheidungen Berücksichtigung finden, bevor die eigentlichen Beschlüsse verabschiedet werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann für einzelne Vorhaben auf der Grundlage der Richtlinie 85/337/EWG in ihrer geänderten Fassung (die so genannte Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVP) vorgenommen werden. Der Hauptzweck der UVP-Richtlinie besteht darin sicherzustellen, dass Vorhaben, die voraussichtlich bedeutende Auswirkungen auf die Umwelt haben, vor ihrer Genehmigung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Die UVP-Richtlinie (85/337/EWG) trat 1985 in Kraft und gilt für eine große Anzahl öffentlicher und privater Projekte, zum Beispiel Kraftwerke, Straßen, Eisenbahnstrecken, Abfall­be­sei­ti­gungs­anlagen, Industrieanlagen, Energieerzeugung.
Der Fragebogen für die Konsultation kann abgerufen werden unter:
http://ec.europa.eu/environment/consultations/eia.htm

28.07.2010

 

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