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Bundeskabinett verabschiedet Entwurf für Wissenschaftsfreiheitsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 02. Mai 2012 den Entwurf des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz) verabschiedet. Die Einrichtungen erhalten damit deutlich mehr Eigenständigkeit und Flexibilität in ihrer Wirtschaftsführung. Überflüssige Regularien werden abgebaut, Leistungsanreize verstärkt und ein effizienterer Einsatz von Ressourcen ermöglicht. Das Gesetz soll bis zum 31.Dezember 2012 in Kraft treten.
"Mit dem Gesetz stellen wir die entscheidenden Weichen, damit die Forschungseinrichtungen auch künftig im globalen Wettbewerb erfolgreich bestehen können", sagte Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung. "Wer Spitzenforscher für sich gewinnen und zukunftsweisende Forschungsprojekte umsetzen will, muss in der Lage sein, flexibel und schnell zu agieren", so Schavan. "Das Gesetz ist ein international sichtbares Zeichen für die Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Deutschland."
Die Wissenschaftseinrichtungen können nach dem Gesetzentwurf ihre Mittel flexibler und damit wirksamer, effizienter und zielorientierter als bisher einsetzen. Da innovative Forschung nur selten einem festen Schema folgt, sind autonome Handlungsspielräume wesentlich für den Erfolg. Die Einrichtungen sollen daher Globalhaushalte für den Einsatz ihrer Personal-, Sach- und Investitionsmittel führen können. Verbesserte Handlungsmöglichkeiten sieht das Gesetz auch für Personalentscheidungen vor: so dürfen die Einrichtungen verstärkt Drittmittel aus nicht-öffentlichen Quellen einsetzen, um hochqualifizierte Forscherinnen und Forscher zu gewinnen oder zu halten. Bei Unternehmensbeteiligungen profitieren die Wissenschaftseinrichtungen nach dem Gesetzentwurf von einem vereinfachten Genehmigungsverfahren, das durch klar geregelte Fristen beschleunigt wird. Auch Forschungsbauten sollen künftig zügiger verwirklicht werden können. Hierzu erhalten die Wissenschaftseinrichtungen mehr Selbständigkeit und Eigenverantwortung, wenn sie selber über den für Baumaßnahmen erforderlichen Sachverstand und ein adäquates Controlling verfügen.
Der Gesetzentwurf beruht auf den positiven Erfahrungen, die in der Pilotphase zur Wissenschaftsfreiheitsinitiative gesammelt wurden. Die Erweiterung der Handlungsspielräume für die außeruniversitäre Forschung geht dabei Hand in Hand mit einer gesteigerten Eigenverantwortung der Einrichtungen. Ihre Wirtschaftsführung wird nach dem Entwurf auch künftig transparent gestaltet und von einem adäquaten Monitoring begleitet. Das Gesetz gilt für außeruniversitäre Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, darunter zum Beispiel die Max-Planck-Gesellschaft, dieFraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Zentren, Leibniz-Einrichtungen und die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Die Bundesregierung strebt zudem außerhalb des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes entsprechende Flexibilisierungen für die Bundeseinrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben beginnend mit dem Haushaltsaufstellungsverfahren 2013 an.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz kritisiert. "Es gibt viele gute Gründe, die Autonomie der außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu stärken. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Wissenschaftseinrichtungen mit der Autonomie verantwortungsbewusst umgehen - Freiheit braucht Verantwortung! Die Einrichtungen dürfen ihre Autonomie nicht ausnutzen, um die Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft weiter zu destabilisieren", erklärte das für Hochschule und Forschung verantwortliche GEW-Vorstandsmitglied Andreas Keller am Mittwoch in Frankfurt a.M.
"Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten, Zwangsteilzeit, Tarifflucht und die Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse durch Stipendien - davon wird schon heute der Alltag vieler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bestimmt. Die Politik muss dieser Entwicklung endlich einen Riegel vorschieben. Wer die Autonomie der Forschungseinrichtungen stärkt, muss diese gleichzeitig dazu verpflichten, Mindeststandards für faire Beschäftigungsbedingungen einzuhalten", sagte Keller. Der Gesetzgeber müsse von öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen verlangen, dass diese Mindestlaufzeiten für Zeitverträge und Tarifverträge einhalten sowie Beschäftigungsbedingungen familienfreundlich ausgestalten.
"Alle Bundestagsfraktionen haben inzwischen Anträge für berechenbare Karrierewege und faire Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft vorgelegt. Den Worten müssen Taten folgen. Ich erwarte, dass die Fraktionen zu ihrem Wort stehen und den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf gründlich gegen den Strich bürsten. Nicht die Vorstände und Institutsdirektoren, sondern vor allem die Forscherinnen und Forscher haben das Recht auf Wissenschaftsfreiheit. Daher muss das Wissenschaftsfreiheitsgesetz sicherstellen, dass bei der Gestaltung ihrer Beschäftigungsbedingungen ein Mindestmaß an Anstand gewahrt wird", betonte der GEW-Wissenschaftsexperte.
BMBF/GEW
02.05.2012
Druckdatum: 24.05.2013
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