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Gesellschaft zur Förderung der biomedizinischen Forschung e. V. (GFBF)

Die Gesellschaft zur Förderung der biomedizinischen Forschung e.V. (GFBF)

  • wurde 1984 durch Mitglieder der Gesellschaft Deutscher Naturforscher und Ärzte und verschiedener wissenschaftlicher Fachgesellschaften gegründet,
  • hat ca. 200 Mitglieder aus Universitäten, Hochschulen und Max-Planck-Instituten,
  • wird von wissenschaftlich arbeitenden Ärzten und Naturwissenschaftlern in Universitäten, Kliniken, Instituten und Industrieeinrichtungen unterstützt.

Die Gesellschaft zur Förderung der biomedizinischen Forschung e.V. (GFBF)

  • setzt sich sachlich und überparteilich für die Forschung an Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein,
  • will hierdurch zur Verbesserung der Gesundheit von Mensch und Tier beitragen;
  • fordert für die biomedizinische Forschung die freie Wahl einer wissenschaftlich begründeten Fragestellung gem. dem Deutschen Grundgesetz (Art. 5(3)), dem Hochschulrahmengesetz (§3(2), 1994) und der EU-Verfassung (Art. 16),
  • setzt sich für angemessene Tierversuchen ein, um unter anderem gem. der Helsinki-Deklaration, Art. 10, 11 und 12, und der EU-Grundrechtecharta, Art. 35, die präklinische vor der klinischen Forschung am Krankenbett zu ermöglichen.

Die Gesellschaft zur Förderung der biomedizinischen Forschung e.V. (GFBF)

  • hat sich zur Minimierung voraussehbarer Schäden im Versuchstier auch gem. dem Europäischen Tierschutzrecht verpflichtet,
  • setzt sich klar für den wissenschaftlichen Tierschutz ein.

http://www.gfbf.de

application/octetstream   Stellungnahme zum Verbandsklagerecht, Mai 2011 (16KB)
Das Thema „Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände“ nimmt an Schärfe zu

 

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